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Schaffung bodengleicher Badlösungen

Verwirklichen Sie Ihre Pläne mit Hilfe der KfW und profitieren Sie von günstigen Förder­möglich­keiten für den Umbau Ihres Badezimmers

Für eine förderfähige Maßnahme sind folgende technische Mindestanforderungen zu beachten:

Duschplätze müssen

  • bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
  • mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.

 

Badewannen müssen

  • eine Höhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.

Informieren Sie sich vorab unbedingt über die KfW Fördermöglichkeiten. 

Ein Bad für alle Lebenslagen - planen Sie vorsorglich und langfristig!

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